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   OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08   

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https://dejure.org/2008,22848
OLG Karlsruhe, 11.11.2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.11.2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. November 2008 - 2 VAs 18/08 (https://dejure.org/2008,22848)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensfehler der Vollstreckungsbehörde infolge der Annahme des "Verbrauchs" der dem Verurteilten zu Gute zu haltenden Milderungsgründe

  • Judicialis

    StPO § 456 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 456a
    Anforderungen an die Ausübung des Ermessens der Vollstreckungsbehörde bei Absehen von der Vollstreckung bei Abschiebung oder Ausreisepflicht des Verurteilten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 25.03.2013 - 2 VAs 5/13

    Absehen von der weiteren Vollstreckung bei einem Ausländer; (Un-) Maßgeblichkeit

    Bei der Entscheidung gemäß § 456a StPO sind, wie der Senat schon wiederholt ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senat StraFo 2009, 83; KK-Appl, StPO , 6. Auflage, Rn 3a zu § 456a m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2011 - 2 VAs 21/11

    Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung eines Antrags auf zeitweise

    Die gemäß § 456a Abs. 1 StPO von der Vollstreckungsbehörde zu treffenden Entscheidungen sind, soweit sie überhaupt einer Anfechtung unterliegen, nach einhelliger Ansicht Justizverwaltungsakte, die gemäß §§ 23ff. EGGVG anfechtbar sind (Senat in Justiz 2010, 75f.; Meyer-Goßner StPO, 54. Auflage, § 456a Rdnr. 9, § 23 EGGVG Rdnr. 16; KK-Schoreit, StPO 6. Auflage, § 23 EGGVG Rdnr. 93 mwN).
  • OLG Hamm, 19.03.2013 - 1 VAs 5/13

    Keine Diskriminierung eines ausländischen Verurteilten, dem eine vorzeitige

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20

    Keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Strafvollzug

    Insbesondere hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend den Unrechtsgehalt und die Umstände der von dem Antragsteller begangenen Tat in die Abwägung eingestellt (vgl. OLG Hamm, 111-1 VAs 58/11 v. 13.10.2011 - juris), die Höhe der verhängten Strafe bewirkt keinen Verbrauch der belastenden Umstände wie Schuldschwere, Gewicht und Bedeutung der Tat im Rahmen der Entscheidung nach § 456a StPO (vgl. OLG Karlsruhe, 2 VAs 18/08 v. 11.11.2008).
  • OLG Hamm, 06.11.2012 - 1 VAs 104/12

    Grenzen der gerichtlichen Überprüfung einer Verweigerung der vorzeitigen

    Mögliche Abwägungsfaktoren sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die bisherige Vollstreckungsdauer, die familiäre und persönliche Situation des Verurteilten und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung (KG Berlin StraFo 2012, 338; OLG Hamm Beschl. v. 21.04.2011 - 1 VAs 12/11; OLG Hamm NStZ 1983, 524; OLG Karlsruhe StraFo 2009, 83, 84; OLG Karlsruhe Beschl. v. 09.06.2010 - 2 VAs 19/10; Graalmann-Scheerer in: LR-StPO, 26. Aufl., § 456a Rdn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2010 - 2 VAs 19/10

    Anforderung an eine Entscheidung nach § 456a StPO; Ermessensreduzierung auf Null

    Bei der Entscheidung gemäß § 456a StPO sind, wie der Senat schon früher ausgeführt hat, die besonderen Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Dauer der bisherigen Strafverbüßung, die persönliche Lage des Antragstellers und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Strafvollstreckung zu berücksichtigen und zusammenfassend zu würdigen (Senat StraFo 2009, 83; KK-Appl, StPO , Rn 3a zu § 456a m.w.N.).
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